Europawahlen

Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024

Brief- und Direktwahl

Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code aufgedruckt. Einfach QR-Code scannen, Geburtsdatum eingeben, und schon ist der Briefwahlantrag gestellt.

Auch können Briefwahlunterlagen unter www.essen.de/briefwahl-online online beantragt werden.

Wer persönlich seine Stimme abgeben möchte, besucht das Direktwahlbüro im Rathaus, Porscheplatz.
Öffnungszeiten: Montags bis freitags 8:30 bis 16:00 Uhr.

Alle Informationen zur Briefwahl

Wahlberechtigung

Deutsche
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem der anderen EU-Mitgliedsstaaten eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im übrigen Ausland lebenden volljährigen Deutschen, sofern sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Unionsbürger
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Informationen der Bundeswahlleiterin

Wahlteilnahme für nichtdeutsche Unionsbürger*innen

Unionsbürger*innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Essen wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Essen an der Europawahl teilnehmen.
Die Wahlteilnahme in Essen muss spätestens bis Sonntag, dem 19. Mai 2024 beim Wahlamt der Stadt Essen per Post oder persönlich nach Terminabstimmung beantragt werden (Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis).

Grundlage ist die Bekanntmachung des Stadtwahlleiters:
Voraussetzungen zur aktiven Teilnahme für Unionsbürger*innen

Wir brauchen Ihre Unterstützung!

Das Wahlamt der Stadt Essen sucht noch Wahlhelfende!

Weiterhin können sich Interessierte online bewerben. Insbesondere Bewerbungen als Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen sind willkommen. Bewerber*innen können die gewünschte Funktion und einen Wunsch-Wahlbezirk angeben.

Alle Wahlhelferinformationen

Fragen rund um die Wahlhelfertätigkeit beantworten die Mitarbeiterinnen der Wahlhelfer-Hotline unter 88-12344.

Wählbarkeit

Wählbar ist jede*r Wahlberechtigte.

Wahlgebietseinteilung

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Essener Stadtgebiet ist in 309 Wahlbezirke zur Stimmabgabe eingeteilt.

Wahlsystem

Listenwahl nach Grundsätzen der Verhältniswahl.
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.

Stimmabgabe

Jede*r Wahlberechtigte hat eine Stimme, die für eine Liste abgegeben werden kann.

Ermittlung des Wahlergebnisses

Ermittlung des Wahlergebnisses
Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers)

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